Naturkautschuk: ein durch die EUDR reguliertes Produkt

Bandex | Naturkautschuk: ein durch die EUDR reguliertes Produkt

Am 6. Dezember 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine wegweisende Einigung, um den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Entwaldung zu minimieren und einen nachhaltigeren Verbrauch natürlicher Ressourcen zu fördern. Daraus entstand die EUDR-Verordnung, die am 9. Mai 2023 offiziell im Amtsblatt der EU als Verordnung (EU) 2023/1115 veröffentlicht wurde.


Diese Verordnung regelt auf dem europäischen Markt das Inverkehrbringen und/oder den Export einer Liste von Produkten und deren Derivaten: Palmöl, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk, Rinder, Holz, Soja, Rindfleisch sowie Lederwaren, bedrucktes Papier, Möbel, Kosmetika und Schokolade.



Warum ist die EU-Entwaldungsverordnung notwendig?


Laut dem Bericht Global Forest Resources Assessment 2020 der FAO hat unser Planet seit 1990 insgesamt 178 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche, die etwa der Größe Libyens entspricht. Obwohl sich der Nettoverlust an Waldflächen zwischen 2010 und 2020 auf 4,7 Millionen Hektar pro Jahr verlangsamt hat, bleibt die Entwicklung besorgniserregend.


Die EUDR ist Teil des Europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030. Ziel ist es, den Verlust der biologischen Vielfalt sowie die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig Lebensräume zu schützen, die die Existenzgrundlage von Millionen Menschen sichern.



Zentrale Bestimmungen der EUDR-Verordnung


Die Verpflichtungen der Verordnung basieren auf vier zentralen Säulen:


Bestimmung der Produkte. Die Herstellung und der Export der betroffenen Produkte müssen nachweisen, dass sie nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Das bedeutet, dass sie auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und dass sie den geltenden Rechtsvorschriften des Ursprungslandes entsprechen.


Rückverfolgbarkeit. Unternehmen müssen Produktionsdaten, Geolokalisierungsdaten und die genauen Koordinaten aller Flächen bereitstellen, von denen die regulierten Produkte stammen.


Sorgfaltspflicht. Vor jeder Markteinführung oder Ausfuhr sind Unternehmen verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen und alle identifizierten nicht vernachlässigbaren Risiken zu minimieren.


Zentrales Informationssystem. Die Sorgfaltserklärungen müssen im IT-System TRACES-EUDR registriert werden, auf das nationale Behörden und Zollbehörden zugreifen können.



Update: zwei Verschiebungen und endgültige Umsetzung ab 2026


Seit der ursprünglichen Veröffentlichung der Verordnung hat sich der Zeitplan ihrer Anwendung erheblich verändert.


Erste Verschiebung (Dezember 2024). Ursprünglich war die Anwendung der EUDR für den 30. Dezember 2024 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Entwicklung des europäischen IT-Systems und Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsaufwands für Unternehmen wurde die Einführung jedoch um ein Jahr verschoben.


Zweite Verschiebung (Dezember 2025). Am 19. Dezember 2025 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2025/2650, die das Inkrafttreten erneut verschiebt. Die neue Regelung legt den 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen fest, während Kleinstunternehmen und KMU sechs zusätzliche Monate bis Juni 2027 erhalten. Hauptgrund für diese zweite Verlängerung war, dass die digitale Infrastruktur zur Verwaltung der umfangreichen und komplexen Daten der Sorgfaltserklärungen noch nicht betriebsbereit war.


Vereinfachung der Verpflichtungen. Der verabschiedete Text reduziert außerdem den Aufwand für die Sorgfaltspflicht: Die Erklärungspflicht liegt ausschließlich bei dem Unternehmen, das das Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt. Kleinstunternehmen im Primärsektor müssen lediglich eine vereinfachte Einzelerklärung abgeben.


Bevorstehende Überprüfung. Bis zum 30. April 2026 muss die Europäische Kommission einen Bericht über die Vereinfachung und den Verwaltungsaufwand der Verordnung vorlegen und gegebenenfalls legislative Vorschläge zur Verbesserung des Systems einreichen.


Unabhängig davon bleibt der Kern der Verordnung unverändert: Die Umweltziele der EUDR gelten weiterhin, und Unternehmen, die bereits Fortschritte bei der Rückverfolgbarkeit erzielt haben, sollten ihre Bemühungen fortsetzen.



Welche Auswirkungen hat die Regelung auf Naturkautschuk?


Die Vorteile von Naturkautschuk – hohe Widerstandsfähigkeit kombiniert mit Flexibilität und Durchlässigkeit – machen ihn zu einem unverzichtbaren Rohstoff mit einem Verbrauch von über einer Million Tonnen pro Jahr in Europa. Er wird hauptsächlich in der Automobilindustrie eingesetzt, findet jedoch auch Anwendung in anderen Produktionsbereichen wie elastischen Gummibändern.


Der in der EU verwendete Naturkautschuk wird nicht innerhalb Europas produziert, sondern vollständig aus Südostasien und Afrika importiert. Die Regulierung im Rahmen der EUDR soll die mit seiner Gewinnung verbundenen Schäden durch Entwaldung, Ökosystemdegradation und Biodiversitätsverlust reduzieren.



Was tut Bandex zum Schutz der Umwelt?


Bandex ist ein KMU, was bedeutet, dass wir gemäß der Verordnung (EU) 2025/2650 bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben, die Verpflichtungen der EUDR vollständig umzusetzen. Dennoch nutzen wir diese zusätzliche Frist nicht als Vorwand für Verzögerungen, sondern haben bereits proaktiv Fortschritte in den drei Säulen unserer Nachhaltigkeitsstrategie erzielt:


Strenge Lieferantenauswahl. Wir stellen sicher, dass unsere Naturkautschukimporte den geltenden Vorschriften in den Produktionsländern entsprechen und den Schutz der Plantagen sowie der ursprünglichen Lebensräume unterstützen.


„Zero Waste“-Zertifizierung. Im Jahr 2018 starteten wir eine Nachhaltigkeitsstrategie, die uns 2021 zur Erlangung der „Zero Waste“-Zertifizierung von Bureau Veritas führte, die inzwischen bereits zum zweiten Mal in Folge erneuert wurde. Zwischen 60 % und 80 % unserer Abfälle werden durch Alternativen zur Deponierung verwertet, wobei wir auf recycelte Materialien und Kreislaufwirtschaft setzen.


Erneuerbare Energien. Durch die Installation von Photovoltaik-Solaranlagen erzeugen wir einen Teil der Energie für unsere industrielle Produktion selbst und speisen überschüssige Energie in andere Verbrauchsnetze ein.



Informiert bleiben: offizielle Quelle der EU


Die EUDR-Verordnung ist eine dynamische Regulierung, die regelmäßig aktualisiert wird. Um die Entwicklung der Fristen, des Informationssystems und der Umsetzungsleitlinien zu verfolgen, empfehlen wir, direkt die offizielle Seite der Europäischen Kommission zur Entwaldungsverordnung zu konsultieren:


👉 Europäische Kommission – EU-Entwaldungsverordnung